GRAPHISOFT FORWARD - DIENSTE UND LEISTUNGEN
Herausgegeben von Graphisoft SE
Version 2.1: gültig ab dem 22. April 2024
1. DIENSTE
1.1. Berechtigung für Upgrades ohne zusätzliche Kosten
Der Kunde hat Anspruch auf Upgrades für alle seine Produktlizenzen im Graphisoft-Forward-Produktlizenzpool ohne zusätzliche Kosten nach der kommerziellen Freigabe von Graphisoft-Produkten. Der Kunde weiß und akzeptiert, dass die Häufigkeit und die Inhalte der Produktfreigaben im alleinigen Ermessen von Graphisoft liegen.
1.2. Persönlicher technischer Support
Der Kunde kann technische Unterstützung durch Technik-Experten entsprechend dem unten aufgeführten Service-Level-Agreement (SLA) in Anspruch nehmen:
- Der technische Support wird von dem von Graphisoft beauftragten Serviceanbieter geleistet. Wenn nichts anderes definiert wurde, ist der Standard-Serviceanbieter das verkaufende Unternehmen, von dem der Kunde das/die Produkt(e) erworben hat.
- Technischer Support wird geleistet während der Geschäftszeiten der beauftragten Serviceanbieter.
- Technischer Support wird für alle unterstützten Graphisoft-Produkte geleistet.
- Technischer Support wird geleistet für:
- Installation und Konfiguration der Produkte
- Meldung und Behebung von Softwarefehlern
- Eskalation ungelöster Probleme an Graphisoft
- Bereitstellung von Arbeitsabläufen und technischen Lösungen
- Technischer Support wird mit den folgenden SLAs bereitgestellt:
- Empfangsbestätigung beim Melden eines Problems durch den Kunden
- Hilfe bei der Fehlerbehebung entsprechend der Verfügbarkeit des Serviceanbieters
- Lösung des Problems/Eskalation an Graphisoft nach besten Bemühungen
- Graphisoft wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um gemeldete Fehler unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und Schwere des Fehlers nach eigenem Ermessen zu korrigieren. Korrekturen können in Form von Workarounds, Hotfixes oder regelmäßigen Software-Updates bereitgestellt werden. Graphisoft übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle gemeldeten Fehler behoben werden.
- Der Support-Service deckt keine Probleme ab, die durch: (a) missbräuchliche Verwendung des Produkts, wie z. B. fehlerhafte Installation oder Verwendung in einer Weise, die gegen die Nutzungsanweisungen oder die Bestimmungen der Graphisoft Forward-Vereinbarung oder eines anderen anwendbaren Dokuments verstößt; (b) Änderung oder Reparatur des Produkts durch eine andere Person als den Serviceanbieter oder Graphisoft; (c) Produkte, Dienstleistungen oder Materialien oder Daten, die nicht von Graphisoft geliefert wurden; oder (d) Verwendung des Produkts in einer anderen als der in der Dokumentation genehmigten Nutzungsumgebung; (e) Produkte oder Komponenten von Fremdanbietern verursacht werden.
2. LEISTUNGEN
2.1. Graphisoft Lernprogramm
Der Kunde erhält kostenlosen und vergünstigten Zugang zu Online-Produkt- und Upgrade-Schulungen gemäß der offiziellen Preisliste des Graphisoft Lernprogramms.
2.2. Vorzugspreise
Der Kunde hat Anspruch auf Vorzugspreise in Form von Mengen- und Verpflichtungsrabatten für verschiedene Graphisoft-Produkte und -Dienstleistungen gemäß den jeweils gültigen Konditionen.
2.3. Produktlizenz-Pooling
Der Kunde kann Graphisoft-Produktlizenzen erwerben, die auf „Netzwerk“-Schlüsseln oder im Zuge der Cloud-Lizenzierung geliefert werden, was einen dynamischen Zugang zum gesamten Lizenzpool des Unternehmens in der Reihenfolge des Anfrage-Eingangs für das gesamte Team ermöglicht. Dies ermöglicht eine hohe Flexibilität und eine einfaches Verwalten der Anforderungen des Teams.
2.4. Parken von Produktlizenzen
Der Kunde kann ungenutzte Produktlizenzen vorübergehend außer Betrieb nehmen und so die Zahlungsverpflichtungen für Forward verringern. Geparkte Produktlizenzen verbleiben im Forward-Lizenzpool, haben jedoch während des Zeitraums des Lizenzparkens keinen Anspruch auf die Forward-Dienste und -Vorteile. Andere Regeln und Richtlinien für das Parken von Lizenzen lauten wie folgt:
- Geparkte Produktlizenzen müssen vom Kunden während des Parkens freiwillig zurückgegeben werden.
- Die Forward-Gebühr für geparkte Lizenzen beträgt zehn (10) Prozent der Forward-Basisgebühr, die ohne jegliche für den Kunden geltende Rabatte berechnet wird.
- Maximal fünfzig (50) Prozent des Forward-Lizenzpools des Kunden, falls dieser größer ist als Eins, können ohne Zeitlimit geparkt werden.
- Das Parken von Produktlizenzen wird zum nächsten Verlängerungs-Servicezeitraum des Kunden wirksam, wenn er es bei dem verkaufenden Unternehmen mindestens einunddreißig (31) Tage vor dem Verlängerungsdatum beantragt.
- Geparkte Produktlizenzen können auf Antrag jederzeit mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise bei dem verkaufenden Unternehmen reaktiviert werden.
- Nach der Reaktivierung muss der Kunde anteilige Forward-Gebühren für den Rest der aktuellen Erneuerungs-Servicelaufzeit zahlen.
- Produktlizenzen, die aus dem Parken reaktiviert werden, sind nur zum Zeitpunkt der Reaktivierung für Upgrades gemäß Abschnitt 1.1. oben auf die jeweils aktuelle Version berechtigt.
- Jede missbräuchliche Nutzung der Parkvorteile von Forward führt zur sofortigen Beendigung der Parklizenz des Kunden, und der Kunde muss die entsprechenden Forward-Gebühren bezahlen. Die missbräuchliche Nutzung enthält unter anderem die fortgesetzte Nutzung der geparkten Produktlizenzen durch den Kunden während des Lizenzparkzeitraums oder das Parken von mehr als fünfzig (50) Prozent des Forward-Lizenzpools.
2.5. Notfall-Produktlizenzen
Der Kunde kann auf kurzfristige „Notfall“-Produktlizenzen zugreifen, falls die eigenen kommerziellen Lizenzen des Kunden vorübergehend nicht verfügbar sind. Der Zugriff auf Notlizenzen ist auf die Gesamtzahl der aktiven Lizenzen im Forward-Lizenzpool des Kunden zweimal pro Jahr beschränkt, d. h. in jedem beliebigen 12-Monats-Zeitraum der laufenden Graphisoft Forward anfänglichen bzw. Erneuerungs-Servicelaufzeit.
2.6. Lizenzschlüssel-Versicherung (gilt für Hardware- und Software-Schlüssel)
Der Kunde hat Anspruch auf Ersatz der Kunden-Lizenzen und -Schlüssel, wenn diese gestohlen wurden oder verloren, beschädigt, defekt bzw. zerstört sind. Der Kunde ist verpflichtet, beschädigte oder defekte Schlüssel auszuhändigen bzw. einen offiziellen Polizeibericht über gestohlene Schlüssel vorzulegen. Die mit dem Ersatz verbundenen Kosten werden vom Kunden gemäß den geltenden Graphisoft-Richtlinien erstattet.
2.7. Früher Zugang zu Innovationen
Der Kunde kann auf kommende Technologien zugreifen, die von Graphisoft in Form von Software-Betas und Technologie-Previews bereitgestellt werden. Der Kunde versteht die Natur solcher Sonderversionen und akzeptiert die begrenzte Haftung von Graphisoft bei derartigen Sonderversionen.
2.8. BIMx-Modell-Hosting
Der Kunde erhält 10 GB privaten Speicherplatz für das Hosting von BIMx-Modellen in der Graphisoft-Cloud.
2.9. Python API
Der Kunde erhält zusätzliche Funktionen in der Software, um Arbeitsabläufe über die Archicad Python API anzupassen und zu automatisieren.
2.10. PARAM-O
Der Kunde erhält zusätzliche Funktionen in der Software, um die Erstellung benutzerdefinierter parametrischer Objekte mit dem integrierten grafischen Algorithmus-Editor zu ermöglichen.
2.11. Maxon Redshift
Der Kunde erhält zusätzliche Funktionen in der Software, um hochwertige fotorealistische Renderings mit der integrierten Maxon Redshift Rendering Engine zu erstellen.
2.12. Library Part Maker
Der Kunde erhält zusätzliche Funktionen in der Software, um mithilfe von Standardmodellierungswerkzeugen herstellerspezifische Bibliotheksinhalte zu erstellen.
2.13. Zusätzlicher Oberflächenkatalog
Dem Kunden wird ein zusätzlicher Oberflächenkatalog zur Verfügung gestellt, der einen exklusiven Satz von über 500 zusätzlichen Oberflächen enthält, die nicht in der standardmäßigen Archicad-Bibliothek enthalten sind.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen gemäß den für die jeweiligen Leistung geltenden Bedingungen zu nutzen, die unter graphisoft.com/legal/license terms veröffentlicht sind.
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